Wie viele Schüler*innen können gefördert werden? maximal 50 Schüler*innen (insgesamt)
Wie lange muss der Austausch dauern, damit er gefördert werden kann? mindestens 4 und höchstens 21 Tage
Wer stellt den Antrag? Den Antrag stellt die Schule, in deren Land die Drittortbegegnung stattfindet.
Was kann gefördert werden? Das DFJW kann Pauschalzuschüsse vergeben für

  • Reisekosten:

Folgen Sie dem Link:

https://www.dfjw.org/ressourcen/fahrtkostenberechnung-fur-die-forderakten-im-dfjw.html

  • Aufenthaltskosten: 9 € pro Tag und Teilnehmer*in für die gesamte Gruppe, in Ausnahmefällen bis zu 15 €
Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Deutsch-Französisches Jugendwerk
Referat „Schulischer und außerschulischer Austausch”
Molkenmarkt 1
10179 Berlin

Bis wann müssen die Unterlagen eingereicht werden? Reichen Sie die Unterlagen spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres ein (gilt auch für Begegnungen, die erst im neuen Schuljahr, z. B. im Oktober, stattfinden).
Wo finden Sie das Antragsformular? Auf der Website des DFJW unter: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/drittortbegegnungen-im-schulaustausch.html