Die Planung und Umsetzung eines gemeinsamen Projekts zwischen einer Partnerklasse aus Deutschland und Frankreich setzt eine intensive Kooperation zwischen den betreuenden Lehrkräften voraus. Nicht nur der Besuch im anderen Land muss organisiert werden, auch die Lernziele und Projektphasen müssen definiert und abgestimmt, ein gemeinsamer Zeitplan muss aufgestellt und die Aufgaben für die Schüler*innen im Rahmen der Arbeit auf Distanz durchdacht und vorbereitet werden. Das ist nicht immer ganz einfach, sind doch die Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen an den Partnerschulen oft sehr unterschiedlich.

Weil uns diese gemeinsame Vorbereitung der Lehrkräfte besonders wichtig erscheint, unterstützt das DFJW ein Vorbereitungstreffen zwischen den beiden beteiligten Lehrkräften am Ort des Partners. Auf diese Weise können Sie direkt die Schule Ihres Partners, die Ausstattung, die Kolleg*innen und den Arbeitskontext kennenlernen und so Ihre Projektplanung den Gegebenheiten anpassen und sind auch terminlich flexibel. Für ein individuelles Projektplanungstreffen können Sie eine finanzielle Unterstützung durch das DFJW beantragen.

Was wird gefördert? Das DFJW kann einen Zuschuss gewähren zu den:

  • Reisekosten:

Zuschuss zu den Fahrtkosten als Kilometer­pauschale (0,12 €) für die Lehrkraft, die zum Ort des Partners reist. Berechnen Sie hier Ihren Fahrtkosten­zuschuss.

  • Aufenthalts­kosten:

max. 30 € pro Tag und pro Person für max. 2 Personen und 2 Tage bei Übernachtung im Hotel o. ä. Bei Unterkunft in Gastfamilien kann grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthalts­kosten gewährt werden.

Wer stellt den Antrag? Der Antrag muss von der Lehrkraft gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Der Zuschuss kann nicht an Privat­personen überwiesen werden, sondern nur auf das Konto der jeweiligen Schule oder eines Trägers, der die Organisation des Projekts im schulischen Bereich unterstützt (z. B. Förderverein).
Wann muss der Antrag gestellt werden? spätestens 2 Monate vor dem geplanten Vorbereitungs­treffen
Und dann? Wird der Antrag genehmigt, so erhält die*der Antragsteller*in einen vorläufigen Bewilligungs­bescheid und ggf. eine Abschlag­szahlung.
Was mache ich nach dem Vorbereitungs­treffen? Die*der Antragsteller*in reicht den Verwendungs­nachweis zusammen mit den Kopien aller Belege für Fahrt- und Aufenthaltskosten ein. Der endgültige Zuschuss wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überwiesen.

Dem Verwendungs­nachweis ist außerdem eine Beschreibung des geplanten Projekts, das die Partner während des Vorbereitungs­treffens gemeinsam erarbeitet haben, beizufügen:

  • Pädagogische, soziale und sprachliche Ziele,
  • Teilnehmende (Klassenstufe, Sprachniveau),
  • Themenwahl und Gliederung in konkrete Aktivitäten,
  • Nutzung der neuen Technologien,
  • Etappen und Durchführungs­modalitäten, Zeitplanung,
  • angestrebtes Endprodukt,
  • geplante Auswertungs­modalitäten.
An wen müssen die Unterlagen geschickt werden?  

Deutsch-Französisches Jugendwerk
Referat „Inter­kulturelle Aus- und Fortbildung“
Sprachenbereich
Molkenmarkt 1
10179 Berlin

Wo finden Sie die Antrags­formulare? Auf der Website des DFJW unter: https://www.dfjw.org/ressourcen.html?category=4