Was wird gefördert?

Das DFJW kann einen Zuschuss gewähren zu den:

  • Reisekosten:

Zuschuss zu den Fahrtkosten gemäß DFJW-Tabellensatz für die Lehrkraft, die zum Ort des Partners reist

  • Aufenthaltskosten:

max. 30€ pro Tag und pro Person für max. 2 Personen und 2 Tage bei Übernachtung im Hotel o.ä. Bei Unterkunft in Gastfamilien kann grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gewährt werden. 

Wer stellt den Antrag? Der Antrag muss von der Lehrkraft gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Der Zuschuss kann nicht an Privatpersonen überwiesen werden, sondern nur auf das Konto der jeweiligen Schule oder eines Trägers, der die Durchführung des Projekts im schulischen Bereich unterstützt (z.B. Förderverein).
Wann muss der Antrag gestellt werden? Spätestens 2 Monate vor dem geplanten Vorbereitungstreffen
Und dann? Wird der Antrag genehmigt, so erhält der Antragsteller einen vorläufigen Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls eine Abschlagszahlung.
Was mache ich nach dem Vorbereitungstreffen? Der Antragsteller reicht den Verwendungsnachweis zusammen mit den Kopien aller Belege für Fahrt- und Aufenthaltskosten ein. Der endgültige Zuschuss wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überwiesen.

Dem Verwendungsnachweis ist außerdem eine Beschreibung des geplanten Projekts, das die Partner während des Vorbereitungstreffens gemeinsam erarbeitet haben, beizufügen:

  • Pädagogische, soziale und sprachliche Ziele
  • Teilnehmer (Klassenstufe, Sprachniveau)
  • Themenwahl und Gliederung in konkrete Aktivitäten
  • Nutzung der neuen Technologien
  • Etappen und Durchführungsmodalitäten, Zeitplanung
  • Angestrebtes Endprodukt
  • Geplante Auswertungsmodalitäten
 

An wen müssen die Unterlagen geschickt werden?

 

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Referat Interkulturelle Ausbildung

Sprachenbereich

Molkenmarkt 1

10179 Berlin

Antragsformulare http://www.dfjw.org/formulare