Was wird gefördert? |
Das DFJW kann einen Zuschuss gewähren zu den:
Zuschuss zu den Fahrtkosten gemäß DFJW-Tabellensatz für die Lehrkraft, die zum Ort des Partners reist
max. 30€ pro Tag und pro Person für max. 2 Personen und 2 Tage bei Übernachtung im Hotel o.ä. Bei Unterkunft in Gastfamilien kann grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gewährt werden. |
Wer stellt den Antrag? | Der Antrag muss von der Lehrkraft gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Der Zuschuss kann nicht an Privatpersonen überwiesen werden, sondern nur auf das Konto der jeweiligen Schule oder eines Trägers, der die Durchführung des Projekts im schulischen Bereich unterstützt (z.B. Förderverein). |
Wann muss der Antrag gestellt werden? | Spätestens 2 Monate vor dem geplanten Vorbereitungstreffen |
Und dann? | Wird der Antrag genehmigt, so erhält der Antragsteller einen vorläufigen Bewilligungsbescheid und gegebenenfalls eine Abschlagszahlung. |
Was mache ich nach dem Vorbereitungstreffen? | Der Antragsteller reicht den Verwendungsnachweis zusammen mit den Kopien aller Belege für Fahrt- und Aufenthaltskosten ein. Der endgültige Zuschuss wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überwiesen.
Dem Verwendungsnachweis ist außerdem eine Beschreibung des geplanten Projekts, das die Partner während des Vorbereitungstreffens gemeinsam erarbeitet haben, beizufügen:
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An wen müssen die Unterlagen geschickt werden? |
Deutsch-Französisches Jugendwerk Referat Interkulturelle Ausbildung Sprachenbereich Molkenmarkt 1 10179 Berlin |
Antragsformulare | http://www.dfjw.org/formulare |
Förderung eines individuellen VorbereitungstreffensMarcello Stoll2018-05-03T18:33:00+02:00