Wie viele Schüler:innen können gefördert werden?

maximal 70 Teilnehmende (aus beiden Gruppen, Schüler:innen und Begleitpersonen)

Wie lange muss der Austausch dauern, damit er gefördert werden kann?

4 bis 21 Tage
(= mindestens 4 gemeinsame Übernachtungen)

Wer stellt den Antrag?

Den Antrag stellt die Schule, in deren Land die Drittortbegegnung stattfindet.
Beide Schulen erhalten einen Zuschuss.

Was kann gefördert werden?

Das DFJW kann Zuschüsse vergeben für

  • Reisekosten:

0,12 bis 0,16 € pro Person und pro Kilometer

Zur Berechnung: dfjw.org/publikationen-materialien/fahrtkostenberechnung-fur-die-forderakten-im-dfjw

  • Basiskosten (Unterkunft und Verpflegung):

10 bis 25 € pro Tag und Teilnehmendem, in Ausnahmefällen bis zu 40 €

Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Schicken Sie die Unterlagen per Mail an:

Zentraler Servicebereich
zsb@dfjw.org

Setzen Sie die zuständige Schulbehörde in Kopie der E-Mail.

Bis wann müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Grundsätzlich mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung.

Außerdem:
Für Begegnungen bis Juli: bis spätestens 31. Januar desselben Jahres.
Für Begegnungen zwischen September und Dezember: bis 31. Mai.

Wo finde ich das Antragsformular?

Auf der Website des DFJW im Hauptmenü unter „Formulare“.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der DFJW-Website : dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/schulbegegnungen-und-schulaustausche#1

oder per Mail : drittort-schule@dfjw.org