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Wie viele Schüler:innen können gefördert werden? |
maximal 70 Teilnehmende (aus beiden Gruppen, Schüler:innen und Begleitpersonen) |
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Wie lange muss der Austausch dauern, damit er gefördert werden kann? |
4 bis 21 Tage |
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Wer stellt den Antrag? |
Den Antrag stellt die Schule, in deren Land die Drittortbegegnung stattfindet. |
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Was kann gefördert werden? |
Das DFJW kann Zuschüsse vergeben für
0,12 bis 0,16 € pro Person und pro Kilometer Zur Berechnung: dfjw.org/publikationen-materialien/fahrtkostenberechnung-fur-die-forderakten-im-dfjw
10 bis 25 € pro Tag und Teilnehmendem, in Ausnahmefällen bis zu 40 € |
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Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden? |
Schicken Sie die Unterlagen per Mail an: Zentraler Servicebereich Setzen Sie die zuständige Schulbehörde in Kopie der E-Mail. |
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Bis wann müssen die Unterlagen eingereicht werden? |
Grundsätzlich mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung. Außerdem: |
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Wo finde ich das Antragsformular? |
Auf der Website des DFJW im Hauptmenü unter „Formulare“. |
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Wo finde ich weitere Informationen? |
Auf der DFJW-Website : dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/schulbegegnungen-und-schulaustausche#1 oder per Mail : drittort-schule@dfjw.org |
DrittortbegegnungenMarcello Stoll2025-10-28T10:53:53+01:00

