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DFJW mail-d: Carte de sejour - Rapport - Nibelungenlied - Wikipedia

DFJW Mailing-Liste "Internet und (interkulturelles) Lernen"

___Fundstellen___
Donnerstag, 4. Dezember 2003

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    * Keine CARTE DE SEJOUR mehr nötig!
    * Ecrire un rapport en français
    * Nibelungenlied erstmals komplett im Internet
    * Wikipédia

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+++ KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NÖTIG !
von Michael Kuss
http://www.frankreichkontakte.com
http://www.kussmanuskripte.de
Email: Michael.Kuss@wanadoo.fr

FÜR FRANKREICH KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NÖTIG !
Mit der Veröffentlichung (24.11.2003) im französischen Gesetzblatt tritt das neue französische Ausländerrecht in Kraft. Es beinhaltet bemerkenswerte Änderungen. Fuer Personen aus den Nicht-EU-Ländern werden das französiche Ausländerrecht, die Einreise und die Aufenthalte erschwert, für EU-Mitglieder und Schweizer Staatsbürger(innen) erleichtert und vereinfacht. Ab sofort ist " bei einigen Ausnahmen " für Bürger(innen) der EU-Mitgliedsländer und der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Niederlassung in Frankreich keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung (CARTE DE SEJOUR) mehr notwendig. Bestehende Karten müssen nicht mehr verlängert werden. (Dies betrifft noch nicht die ab 2004 neu hinzukommenden Beitrittsländer). Ausnahmen gelten weiterhin für in Frankreich studierende ausländische Studenten oder (Sprach)schüler, die Nachweise über Krankenversicherungen und die finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen. Ausnahmen gibt es auch bei Personen, die eine geschäftliche Tätigkeit in Frankreich ausüben möchten. Obwohl die Pflicht zur Erlangung einer Carte de Sejour aufgehoben ist, kann die CdS jedoch weiterhin von jenen Personen beantragt werden, die dies wünschen. Frankreich darf die Ausstellung der Carte bzw. den Aufenthalt in Frankreich verweigern, wenn die Antragsteller gegen französische Gesetze verstossen (haben) oder die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet ist. Soweit die erste grobe Zusammenfassung des Artikels 14 aus dem neuen französichen Ausländerrecht. Im Anschluss finden Sie Links zu den Webseiten, die den integralen Text (19 Seiten) in Französisch veröffentlichen; anschliessend den Artikel 14 in seiner französischen Zusammenfassung, und zum Schluss einen Kommentar von Michael Kuss mit dem Titel: "Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"

L i n k s :
(für deren Zustandekommen ich mich bei Andreas Löns, Paris, bedanke)

Zum Nachlesen am Bildschirm :
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http://www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numjo=INTX0300040L

Zum Ausdrucken im Original-Layout (pdf, 19 Seiten 1,41 Megabyte):
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http://www.legifrance.gouv.fr/imagesJOALL/2003/201/JO200320136ALL.pdf

Nur die Seite mit dem zitierten Artikel 14 (pdf, nur 78,6 kB):
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http://tif.journal-officiel.gouv.fr/2003/20138001.pdf


K o m m e n t a r :
"Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"
von Michael Kuss

Wer in den vergangenen Jahren auf die Carte de Sejour (oder auf andere französische Amtshandlungen) angewiesen war, wird jetzt bei der "guten Nachricht" erst einmal befreit aufatmen. Was beim Thema Carte de Sejour von uns Europäern an Formularbürokratie und Gängelei (nicht nur in Frankreich, sondern in fast allen EU-Ländern) gefordert wurde, überstieg mitunter die Geduld und das Verständnis von Arbeits- oder Studienwilligen. Und jetzt soll durch eine neues Gesetz alles anders, alles besser werden? Skespsis ist angesagt! Wer die Entwicklung und das Zustandekommen dieses neuen französischen Ausländerrechts in den letzten Monaten verfolgt hat, wird die schwierige Zangengeburt, den Kaiserschnitt bemerkt haben. Ein paar Mal von höchsten Stellen versprochen, wieder verworfen, wird uns jetzt endlich ein Gesetz kredenzt, das viele neue Fragen aufwirft. Denn obwohl es heisst, dass EU-Mitglieder (und erstaunlich: auch Schweizer!!!) für die "Niederlassung" in Frankreich keine Carte de Sejour mehr benötigen, heisst es im gleichen Artikel 14 klausuliert: "Ausnahmen bestehen für Studenten, Schüler UND Personen die eine "ökonomische" Tätigkeit in Frankreich ausüben möchten! Was aber ist eine "ökonomische" Tätigkeit? Ist damit eine Geschäftseröffnung gemeint? Ein selbstständiger Betrieb? Oder können französische Behörden dies auch so auslegen, dass eine einfache und unselbstständige, also lohnabhängige Angestelltentätigkeit auch eine "ökonomische Aktivität" ist? Und wieso wird zwischen ökonomischer Tätigkeit und anderen Tätigkeiten unterschieden, obwohl nach dem Gesetzt Gleichstellung zu herrschen hat? Drei Fragezeichen gehören hinter diese Wortspielerei! Denn dann wären all die vielen Sekretärinnen, Banker, Techniker, Lehrer und sonstigen fest Angestellten (und deren Familienangehörigen) wieder der Willkür französischer Beamten ausgesetzt, die wieder einmal, wie so oft in der Vergangenheit, mit bürokratischen Forderungen ein Gesetz verwässern und uns den Alltag schwer machen können! Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie das neue französiche Ausländerrecht von den Behörden ausgelegt und angewendet wird!

Ausserdem tauchen neue Fragen auf:
Mit welchem Personaldokument weisen sich die in Frankreich lebenden EU-Ausländer in Zukunft aus? Der heimatliche Personalausweis kann es " nach dem Gesetz " nicht sein, denn der ist " wenigstens vorläufig noch " nur für den ständigen Wohnsitz im alten Heimatland gültig, und verliert "eigentlich" seine Gültigkeit mit dem Wechsel des festen Wohnsitzes ins Ausland. Nun könnte es allerdings möglich sein, dass deutsche/österreichische (heimatliche) Behörden in Zukunft auch in den Personalausweis den ausländischen Wohnsitz eintragen bzw. einkleben. KÖNNTE SEIN, schreibe ich mit Bedacht, denn niemand weiss derzeit, wie sich das entwickelt. Die deutschen Behörden, von Meldebehörde über Botschaft, Konsulat bis Aussenministerium sind vom nen französischen Ausländerrecht noch so überrascht, dass sie derzeit kaum eine gescheite Antwort wissen und heilfroh sind, wenn niemand anfragt. Gleiches gilt für den Reisepass, der nach dem Wegfall der Carte de Sejour derzeit für im Ausland Lebende das einzig gültige Personaldokument darstellt: Früher, vor sehr vielen Jahren, konnte man sich auf dem Konsulat melden und in den Reisepass in die Rubrik "ständiger Wohnsitz" "Frankreich" eintragen lassen. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Eventüll könnte dies jetzt wieder eingeführt werden. Hier beschreibe ich aber nur Vermutungen und Möglichkeiten. Dies bedeutet KEINE Rechtssicherheit! Gesichert ist momentan nur folgendes: Der gültige Reisepass für den Grenzverkehr und zur Personendokumentation! Und für die inneren administrativen Abläufe in Frankreich: Die letzte EdF- oder Telecom-Rechnung, ohne die man hier sowieso ein Nichts, ein SDF (sans domicil fix), ein Obdachloser ist. Es gibt in Frankreich keine polizeiliche Meldepflicht wie bei uns. Der Nachweis, dass man irgendwo fest in Frankreich wohnt, wird - primär - weder durch einen Reisepass noch durch eine Carte d'Identite erbracht, sondern durch diese famose EdF (Elektrizitätsgesellschaft)- und Telecom-Rechnung, ferner durch behördliche Einträge bei der CAF (Familienkasse), der ASSEDIC (Zahlstelle des Arbeitslosengeldes) oder durch Registrierung bei der ANPE (Arbeitsamt). Die Frage, ob unsere Heimatländer überhaupt eine Notwendigkeit sehen, heimatliche Gesetze und Personaldokumente dem neuen französischen Ausländerrecht anzupassen, kann hier und jetzt noch nicht beantwortet werden. Nach den Erfahrungswerten der kommenden Monate werden wohl neue Diskussionen und Überlegungen nötig sein. Hoffen wir zunächst erst einmal, dass das neue französische Ausländerrecht für uns "EU-Ausländer" wirklich die versprochenen Verbesserungen bringt, oder ob neue Hintertürchen für die Bürokratie offen gelassen wurden.
Michael Kuss, Frankreich, November 2003

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http://www.iue.it/ecrire/

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+++ Nibelungenlied erstmals komplett im Internet
"Uns wird in alten Geschichten an Wunderbarem viel erzählt" -- so klingt, ins Neuhochdeutsche übersetzt, die erste Zeile des Nibelungenliedes. Wer den sprachlichen Reiz der mittelhochdeutschen Fassung aus dem 13. Jahrhundert nachvollziehen möchte, hat dazu nun Gelegenheit, denn das mittelalterliche Epos ist nun erstmals komplett ins Internet gestellt worden. Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe hat dafür die Handschrift C des Heldenepos um Siegfried, Kriemhild und Hagen digitalisiert. Auf der Homepage der Landesbibliothek sind seit heute die 2400 Strophen auf 380 Internet-Seiten nachzulesen. Auch Hörproben des in neugotischer Schrift verfassten Textes werden angeboten.
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http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/nib/uebersicht.html

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+++ Wikipédia
L'encyclopédie libre, gratuite et coopérative. Pour apprendre et partager. Des milliers d'yeux et des milliers de mains y travaillent. Dans toutes les langues...

La section “pédagogie”, http://fr.wikipedia.org/wiki/P%E9dagogie , par exemple, nous livre un document fort intéressant sur l’apprentissage par problème de Daniel Scherly : "Apprentissage par problèmes (APP) et les nouvelles technologies d'enseignement" découlant du cours de deuxième année du diplôme STAF du TECFA. On peut le télécharger au format PDF :
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http://asi.insa-rouen.fr/~mdavid/files/CR/coursAPP.pdf

Apprentissage par problèmes (APP)
Une méthode pédagogique visant l'autonomie et la responsabilisation. Destinée aux enseignants et aux formateurs qui désirent devenir les maîtres d'oeuvre de leur enseignement et non pas de simples exécutants. Une approche plus stimulante et plus motivante pour les apprenants où les mises en situations et les cas sont adaptés selon les circonstances et les besoins de la communauté.
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http://fr.wikipedia.org/wiki/Apprentissage_par_probl%E8mes

deutsche Wikipedia-Site:
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http://de.wikipedia.org/

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