Begegnungen am Ort des Partners
| Wie viele Schüler können gefördert werden? | Maximal 35 Schüler der Gruppe, die zum Ort des Partners reist |
| Wie lange muss der Austausch dauern, um gefördert zu werden? | Mindestens 4 und höchstens 21 Tage |
| Wer stellt den Antrag? | Der Antrag muss von der Klasse gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Eine Förderung kann nur für diese Gruppe gewährt werden. |
| Was kann gefördert werden? | Es kann lediglich ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden. Dieser wird durch die jeweiligen Schulbehörden vergeben. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Budget und Zahl der Anträge variieren. |
| Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden? | Bei der zuständigen Schulbehörde |
| Bis wann müssen die Unterlagen eigereicht werden? | Am Ende des Kalenderjahres für das darauffolgender Jahr |
| Antragsformulare | http://www.dfjw.org/begegnungen-am-ort-des-partners |
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